Vermittler nach § 2 Abs. 10 KWG der BCA Bank AG

Sehr geehrte Kunden,
auf den folgenden Seiten biete ich Ihnen als vertraglich gebundener Vermittler nach § w Abs. 10 des Kreditwesengesetzes -KWG

im Auftrag und Namen und für Rechnung der

BCA Bank AG, Siemensstrasse 27, 61352 Bad Homburg v.d.H.

folgende Finanzdienstleistungen an:

  • Die Anlageberatung, § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG
  • Die Anlagevermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG
  • Die Abschlussvermittlung, § 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG
    und
  • Das Platzierungsgeschäft, § 1 Abs. 1a Nr. 1c KWG

Ihr künftiger Vertragspartnern, die BCA Bank AG, verfügt über entsprechende
Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Der BCA Bank AG wurde von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und
Finanzdienstleistungne gemäß

  • § 1 Abs 1 Satz 2 Nr. 4 (Finanzkommisionsgeschäft),
  • Nr. 10 (Emissionsgeschäft),
  • Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 (Anlagevermittlung),
  • Nr. 2 (Abschlussvermittlung)
  • Nr. 3 (Finanzportfolioverwaltung),
  • Nr. 4 KWG (Eigenhandel)

zugelassen.

Ein Auszug aus meinem Angebot

Anlagen in Edelholz

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Gerne stelle ich Ihnen weitere Möglichkeiten in einem Gespräch vor!
Lassen Sie uns einen Termin vereinbaren!